![]() ![]() | Wohnen in St. JosefAngebote: Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund von eigenen oder familiären Schwierigkeiten vorübergehend oder auf Dauer im Elternhaus nicht versorgt und betreut werden können, bietet das Kinderzentrum St. Josef unterschiedliche pädagogisch betreute Wohnformen an: Innenwohngruppen (IWG) Zwei sind im Stammhaus gelegen. Sie sind wegen der Nähe zur hauseigenen Kindertagesstätte und aufgrund der familiennahen Konzeption auch für jüngere Kinder geeignet. Eine weitere Innenwohngruppe befindet sich in Bad Cannstatt (Hallschlag). Dezentrale Wohngruppen (DWG) Sie sind in ehemaligen Mehrfamilienhäusern in Stuttgart Ost und angrenzenden Stadtteilen untergebracht und nehmen in der Regel 6 - 7 Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter auf. Die Häuser beinhalten ein Stockwerk mit einer zweiten Küche als Trainingswohnung für Jugendliche in der Verselbständigungsphase. Die DWG in Bad Cannstatt ist eine reine Jungengruppe mit einem traumapädagogischen Schwerpunkt. Mädchengruppen Der Bereich Wohnen umfasst zwei Wohngruppen speziell für Mädchen: eine DWG für Mädchen ab 12 Jahren eine Verselbständigungsgruppe für Mädchen ab 16 Jahren Verselbständigungsgruppen (VG) Sie sind verortet in ehemaligen Einfamilienhäusern im Stadtteil Stuttgart-Ost und in der Dienststelle der Hilfen zur Erziehung in Bad Cannstatt. Sie bieten 3 - 4 Jugendlichen/jungen Erwachsenen Platz, die nicht (mehr) rund um die Uhr betreut werden müssen und sich (mit pädagogischer Begleitung) selbst versorgen können. Personal: je 2 Vollkräfte (SozialpädagogInnen, ErzieherInnen) Dieses Team betreut die Jugendlichen/jungen Erwachsenen im Betreuten Jugendwohnen (BJW) weiter. Aber auch von extern können junge Menschen in das Betreute Jugendwohnen aufgenommen werden. Das bedeutet, dass mit den jungen Menschen eigener Wohnraum gesucht und gestaltet wird, in dem sie nach ihrem Bedarf und nach vereinbarten Betreuungsschlüsseln pädagogisch begleitet werden, bis sie ohne Hilfe zurechtkommen. Erziehungsstellen, Pflegefamilien, Mutter und Kind richten wir nach Bedarf ein. Derzeit haben wir, angeschlossen an eine DWG, zwei Plätze für eine stationäre Betreuung junger Mütter mit Kind. Pädagogisches Konzept Die Betreuung in der Wohngruppe orientiert sich an heilpädagogischen Konzepten und der Systemischen Familientherapie. Die Wohngruppen arbeiten nach dem Ansatz der religionssensiblen Erziehung. Uns ist wichtig:
Personal In den Wohngruppen arbeiten HeilpädagogInnen, SozialpädagogInnen, Jugend- und HeimerzieherInnen und ErzieherInnen, teilweise mit Zusatzqualifikationen (z. B. Familientherapie, Erlebnispädagogik, Umgang mit Sucht, Traumapädagogik, Sport, Kunsttherapie, Antiaggressionstraining u. v. m.). Die Teams werden beraten durch PsychologInnen, HeilpädagogInnen und TherapeutInnen, die auch therapeutische Leistungen für die Kinder/Jugendlichen anbieten. Beschulung Die Kinder und Jugendlichen besuchen die öffentlichen Schulen im Stadtteil. Die schulische/berufliche Förderung findet in enger Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstellen statt. Die jüngeren Kinder können die hauseigene Kindertagesstätte nutzen. Aufnahmeverfahren und Betreuungsplanung/Evaluation Das Jugendamt der Stadt Stuttgart/der Allgemeine Soziale Dienst richtet seine Anfrage an die Bereichsleitung (für Kinder/Jugendliche aus Stuttgart nach Abklärung im Stadtteilteam). Die Bereichsleitung gibt, nach einer ersten Prüfung, die Anfrage an die entsprechende Gruppe weiter. Ein Informationsgespräch wird vereinbart, in dem sich Kind/Jugendliche/r, Eltern und Gruppe ein erstes Bild voneinander machen können. Besteht weiterhin Interesse, macht der junge Mensch einen längeren Besuch in der Gruppe oder ein Probewohnen. Bei positiver Entscheidung werden im Aufnahmegespräch die notwendigen Vereinbarungen zwischen Gruppe, Eltern und Jugendamt getroffen, die in halbjährlichen Hilfeplangesprächen (für Kinder/Jugendliche aus Stuttgart: in vierteljährlichen Kontraktgesprächen) überprüft und entsprechend verändert werden. Einrichtungsintern erstellt der/die BezugsbetreuerIn fortlaufend die Heilpädagogische Förderdiagnostik. Darin werden die Beobachtungen der Gruppe, die Informationen aus den Anamnesegesprächen des Fachdienstes, die verabredeten Ziele und Maßnahmen festgehalten und regelmäßig fortgeschrieben. Gesetzliche Grundlagen Stationäre Hilfe nach § 27 mit §§ 33, 34, 35, 35a, 41 und 42 KJHG. Finanzierung Für die stationäre Betreuung von Kindern/Jugendlichen aus unserem Schwerpunktbereich Stuttgart-Ost wird mit dem Jugendamt ein Budget verhandelt. Die externen Kinder und Jugendlichen werden über ein Entgelt finanziert, das auf der Grundlage unserer Leistungsbeschreibungen mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg ausgehandelt wurde.
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