Hilfen zur Erziehung
Sowohl im Stuttgarter Osten als auch in einem Teil von Bad Cannstatt sind wir der sozialräumliche Schwerpunktträger für Hilfen zur Erziehung.
Die „Hilfe zur Erziehung“ im Sinne des §§ 27 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes unterstützt die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, wenn „(…) eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist (…).“
Unsere Erziehungshilfe umfasst vielfältige Angebote im ambulanten und stationären Bereich.